Musterbriefe
Musterbrief 1: Kürzung wegen angeblich nicht üblicher Preise
[Ort, Datum]
Betreff: Erstattung logopädischer Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Schreiben teilen Sie mit, dass eine vollständige Erstattung meiner Heilmittelkosten nicht erfolgen könne, da die Kosten angeblich über den „in Deutschland üblichen“ Preisen liegen würden.
Ich widerspreche dieser Einschätzung ausdrücklich und bitte um eine Überprüfung Ihres Bescheids. Gleichzeitig fordere ich Sie auf, die tariflich vorgesehene Erstattung in voller Höhe vorzunehmen.
Gemäß § 612 BGB bemessen sich übliche Vergütungen nach den ortsüblichen Preisen. Sollte Ihnen ein aktuelles Gutachten über ortsübliche Vergütungen logopädischer Leistungen vorliegen, bitte ich um Übersendung. Anderenfalls gehe ich davon aus, dass die Erstattung ohne weitere Kürzung erfolgt.
Ihr internes Leistungsverzeichnis stellt keine Vertragsgrundlage dar und ist rechtlich nicht bindend – insbesondere, da weder Umfang noch Qualität der darin gelisteten Leistungen klar definiert sind. Die Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigt, dass solche Kürzungen nicht zulässig sind.
Ich bitte daher um eine zeitnahe, vollständige Erstattung des offenen Betrags.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Musterbrief 2: Kürzung wegen angeblicher tariflicher Beschränkungen
[Ort, Datum]
Betreff: Erstattung logopädischer Leistungen – Tarifauslegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie begründen die Kürzung meiner Heilmittelkosten mit angeblich tariflich festgelegten Beschränkungen.
Nach eingehender Prüfung kann ich einer solchen Einschränkung in meinem Versicherungstarif nicht entnehmen, dass die Erstattung logopädischer Leistungen gedeckelt ist. Im Gegenteil wird in Ihrer Kundenkommunikation häufig betont, dass Privatversicherte Anspruch auf eine hochwertige und umfassende Versorgung haben.
Logopädische Leistungen werden durch qualifizierte Therapeut:innen mit entsprechender Fortbildung individuell erbracht. Pauschale Höchstsätze oder interne Kostengrenzen sind dabei nicht geeignet, den tatsächlichen Aufwand korrekt abzubilden.
Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden (Az: IV ZR 278/01), dass eine pauschale Begrenzung der Erstattung nicht zulässig ist. Ich bitte Sie daher, die volle Erstattung entsprechend des vereinbarten Versicherungsschutzes zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Musterbrief 3: Kürzung wegen Überschreitung der Beihilfesätze
[Ort, Datum]
Betreff: Erstattung logopädischer Leistungen – Bezugnahme auf Beihilfesätze
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben führen Sie an, dass eine vollständige Erstattung meiner Heilmittelkosten nicht möglich sei, da die beihilfefähigen Höchstsätze überschritten würden.
Ich weise darauf hin, dass mein Tarif keine vertragliche Begrenzung auf Beihilfesätze vorsieht. Die von Ihnen angeführten Sätze sind daher für die Erstattung meiner privatversicherten Leistungen nicht maßgeblich.
Das Bundesministerium des Inneren stellte bereits 2004 klar, dass die beihilfefähigen Höchstsätze im Bereich der Heilmittel nicht kostendeckend sind und damit nicht als Grundlage für die Erstattungshöhe herangezogen werden können.
Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt diese Sichtweise. Ich bitte Sie daher, Ihren Bescheid entsprechend zu korrigieren und die Erstattung in voller Höhe vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]